Allgemeine Geschäftsbedingungen


D I A Z | Music & Entertainment – Tobias Bögner


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
D I A Z | Music & Entertainment – Tobias Bögner (nachfolgend „Künstler“)
und dem Auftraggeber über musikalische Auftritte, DJ-Leistungen oder Entertainment-Leistungen.


2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Künstlers vom Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder Messenger) bestätigt wird.


3. Leistungen
Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarte musikalische Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen.
Der genaue Leistungsumfang (Spielzeit, Technik, Aufbauzeiten etc.) ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.


4. Vergütung
Die vereinbarte Gage ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Veranstaltungen kann eine Anzahlung vereinbart werden.


5. Stornierung durch den Auftraggeber
Wird ein gebuchter Auftritt vom Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Ausfallhonorare:
• bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
• bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
• weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Krankheit des Künstlers), die eine Durchführung unmöglich machen, entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.


7. Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Auftritt gegeben sind (z. B. Stromversorgung, ausreichender Platz, Witterungsschutz bei Outdoor-Events).


8. Haftung
Der Künstler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.


9. Foto- und Videoaufnahmen
Der Künstler ist berechtigt, während der Veranstaltung entstandene Foto- und Videoaufnahmen für Eigenwerbung (z. B. Website oder Social Media) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.


10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 
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