Allgemeine Geschäftsbedingungen
D I A Z | Music & Entertainment – Tobias Bögner
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
D I A Z | Music & Entertainment – Tobias Bögner (nachfolgend „Künstler“)
und dem Auftraggeber über musikalische Auftritte, DJ-Leistungen oder Entertainment-Leistungen.
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Künstlers vom Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder Messenger) bestätigt wird.
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3. Leistungen
Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarte musikalische Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen.
Der genaue Leistungsumfang (Spielzeit, Technik, Aufbauzeiten etc.) ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
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4. Vergütung
Die vereinbarte Gage ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Veranstaltungen kann eine Anzahlung vereinbart werden.
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5. Stornierung durch den Auftraggeber
Wird ein gebuchter Auftritt vom Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Ausfallhonorare:
• bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
• bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
• weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Krankheit des Künstlers), die eine Durchführung unmöglich machen, entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
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7. Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Auftritt gegeben sind (z. B. Stromversorgung, ausreichender Platz, Witterungsschutz bei Outdoor-Events).
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8. Haftung
Der Künstler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
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9. Foto- und Videoaufnahmen
Der Künstler ist berechtigt, während der Veranstaltung entstandene Foto- und Videoaufnahmen für Eigenwerbung (z. B. Website oder Social Media) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
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10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.